Sehr geehrte Frau Westkamp,

die Bundesregierung hat richtigerweise zur Energiesicherung eine Gasumlage beschlossen.

Diese Gasumlage kann, muss aber nicht an den Endverbraucher weitergegeben werden. Einige Versorger wie RWE und andere haben beschlossen, die Gasumlage nicht weiterzugeben und diese aus ihrem eigenen Gewinn zu finanzieren. Diese Möglichkeit haben die Stadtwerke Wesel auch. Die Stadtwerke Wesel haben bereits für den Herbst eine deutliche Erhöhung der Gaspreise angekündigt. Die neu beschlossene Gasumlage würde zu einer weiteren Erhöhung des Gaspreises für die Weselerinnen und Weseler führen.

Die Stadtwerke Wesel machen seit Jahren gute Gewinne von über 3 Millionen Euro jährlich. Die Weseler Politik muss diskutieren, ob in dieser Ausnahmesituation für den Winter 2022/2023 ein solcher Gewinn der Stadtwerke richtig ist oder ob die Stadtwerke nicht auf einen Teil des Gewinnes verzichten, um so die Weseler Bürgerinnen und Bürger zu entlasten.

Da in den nächsten Wochen die Strafzahlung der Bezirksregierung in Millionenhöhe für den Störfall der Kläranlage erwartet wird und die Finanzierung bisher völlig offen ist, muss der Rat Wege finden, wie die Bürgerinnen und Bürger in Wesel entlastet werden können.

Der Rat kann den Gesellschaftervertreter bei den Stadtwerken anweisen, so zu verfahren und auf einen Teil des Gewinnes zu verzichten.

Die SPD-Fraktion wird in der Sitzung einen Antrag stellen.

Mit freundlichen Grüßen

Ludger Hovest

Fraktionsvorsitzender